Beförderungsbestimmungen

Damit Ihr Besuch bei uns angenehm und sicher verläuft, bitten wir Sie, sich mit den folgenden Beförderungsbestimmungen vertraut zu machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Beförderungsanspruch

Die Görlitzer Parkeisenbahn ist eine Privatbahn – eine Beförderungspflicht besteht nicht. 

Öffnungszeiten der Parkeisenbahn

März / April / Mai / Juni / September / Oktober

Samstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Sonntag
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Juli / August

Mittwoch
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Sonntag
10:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Verhalten der Fahrgäste

Der Bahnsteig darf nur mit einer gültigen Fahrkarte betreten werden. Den Anweisungen des Betriebspersonals bitten wir Folge zu leisten. Die Beförderung von Kindern bis zum vollendeten 6 Lebensjahr ist nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. Fahrgäste, die für Kinder aufsichtspflichtig sind, bitten wir stets ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.

Das Aufstehen oder Plätze wechseln während der Fahrt, das Heraushalten von Armen, das Hinauslehnen, sowie das Herauswerfen von Gegenständen, aber auch das Abreißen von Blättern der umstehenden Bäume ist nicht zulässig.

Den Fahrgästen ist es untersagt, die dem Betrieb oder der Verhütung von Unfällen dienenden Einrichtungen unbefugt zu betätigen. Währen der Fahrt sind die Sicherheitsketten der Wagen zu schließen. Sie dürfen nur an der dafür bestimmten Seite der Wagen ein- und aussteigen.

Das Betätigen der Notbremse ist nur im Gefahrenfalle gestattet. Zuwiderhandlungen werden ersatzpflichtig verfolgt.

Jede Störung der Sicherheit oder Ordnung sowie jede Beschädigung der Fahrzeuge oder Bahnanlagen wird zur Anzeige gebracht.

Die Fahrgäste und Besucher des Freizeitparkes haben den allgemeinen Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Sicherheit und Ordnung innerhalb des Freizeitparkes und im Bahnverkehr nachzukommen und den zum gleichen Zweck getroffenen dienstlichen Anordnungen der durch Dienstkleidung oder -abzeichen und -ausweis legitimierten Parkeisenbahnern Folge zu leisten.

Das Betreten der Bahnanlagen der freien Strecke außerhalb bestimmungsgemäß geöffneter Räume ist grundsätzlich nicht gestattet! Die Gleise, sowie der Bahnkörper darf nur an den dazu bestimmten Stellen (Übergängen) überquert werden.

Fahrausweise

Die Fahrausweise gelten nur am Lösungstag und nur für eine Fahrt. Fahrausweise sind bis zum Verlassen des Zielbahnhofes aufzubewahren und jederzeit auf Aufforderung vorzuweisen. Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis zahlen den doppelten Fahrpreis der höchsten Stufe.

Fahrpreise

Die gültigen Tarife können an den Fahrkartenschaltern des Bahnhof´s eingesehen werden. Kinder unter drei Jahren werden unentgeltlich befördert.

Haftung

Die Fahrt mit der Parkeisenbahn erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden wird, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, nicht gehaftet.

Des Weiteren wird für eingebrachte Gegenstände der Fahrgäste, insbesondere bei Entwendung, Beschädigung oder Verlust keine Haftung übernommen.

Beförderung von Sachen und Tieren

Das Befördern von großen oder sperrigen Gegenständen ist nicht gestattet. Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder verbleiben auf dem Bahnsteig.
Hunde haben einen Maulkorb zu tragen und sind anzuleinen.

Ausschluss von Ersatzansprüchen

Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder Unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche.

Bei Zuwiderhandlung gegen die Beförderungsbedingungen der Parkeisenbahn kann ein Ausschluss von der Beförderung ohne Erstattung des Fahrpreises erfolgen.

Beschwerden

Beschwerden oder Forderungen gegen die Görlitzer Parkeisenbahn sind unverzüglich gegenüber dem Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn e.V. schriftlich unter Angabe des Grundes, Datum und Uhrzeit geltend zu machen.

Fotohinweise

Im Folgenden finden Sie ausführliche Fotohinweise entsprechend unseren Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO.

Wir, der Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn e.V., behalten uns vor, Bild- und Tonaufnahmen von Künstlern, Besuchern und dem Gelände zu Zwecken der PR- und Öffentlichkeitsarbeit zu erstellen, zu verarbeiten und zu verbreiten, soweit im Einzelfall nicht widersprochen wird.

Hierauf wird sowohl auf der Website der Veranstaltung als auch an allen Veranstaltungsorten in geeigneter Weise hingewiesen.

Rechtsgrundlage ist dabei Art 6 Abs. 1 Lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, im Rahmen unserer PR- und Öffentlichkeitsarbeit über die Inhalte der Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn, zu informieren und aufmerksam zu machen. Dies geschieht etwa in Form von Beiträgen und Fotogalerien auf den Webseiten, in Newslettern und weiteren Publikationen der Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn.

Des Weiteren werden die angefertigten Bild- und Tonaufnahmen auch zur Darstellung des Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn e.V., auf den Social-Media-Kanälen, also insbesondere Facebook und Instagram, eingesetzt.

Die erstellten Bild- und Tonaufnahmen werden im Rahmen unserer Pressearbeit zudem an Medienvertreter von Zeitungen sowie Rundfunksendern und Onlineredaktionen zur redaktionellen Berichterstattung weitergegeben. Auch den an der jeweiligen Veranstaltung beteiligten Partnerunternehmen, -organisationen oder -institutionen stellen wir Bild- und Tonmaterial zur individuellen Nachberichterstattung zur Verfügung.

 

Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn e.V. 
An der Landskronbrauerei 118 02826 Görlitz
Görlitz, den 01. Juni 2022

Jahreszahlen 2024

Wir bedanken uns bei unseren Gästen, Wohltätern und unseren ehrenamtlichen Helfern für Ihre Unterstützung dieser starken Leistung!
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Betriebstage
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beförderte Personen

Ein muss für Jeden...

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