Modelleisenbahn

Technische Daten
Fahrzeuge

Bilder! Bilder!!

Fotoalbum
Bahnhofshalle Görlitz

Bahnhofshalle Görlitz

Betrachtet: 119 mal

Schmalspur LGB

Schmalspur LGB

Betrachtet: 141 mal

die Jungs von der Verpflegung

die Jungs von der Verpflegung

Betrachtet: 151 mal

der "ADLER" landet auf dem LKW

der "ADLER" landet auf dem LKW

Betrachtet: 54 mal

unser Weihnachtsmann

unser Weihnachtsmann

Betrachtet: 128 mal

Heute - Görlitz, 05:30 Uhr

Bedeckt
Feuchtigkeit: 83 %
Temperatur: 14°C

Wind: W mit Windgeschwindigkeiten von 11 km/h


Samstag.

Klar

ø 18°C
Sonntag.

Meist sonnig

ø 21°C
Montag.

Vereinzelt Regen

ø 17°C
Satzung des Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn e.V. PDF Drucken E-Mail
lt. Beschluss 24.04.2006

 

I. Name und Sitz

 
Der Verein führt den Namen „Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn e.V." und wurde unter der Nummer 248 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Görlitz eingetragen.

 

 Die Geschäftsadresse des Vereins lautet:
Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn e.V.
An der Landskronbrauerei 118
02826 Görlitz
Telefon 03581 407090
Fax 03581 407090
  
 Bankverbindung des Spendenkontos:
Kto. -Nr. 4530593300
BLZ 85591000
Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien eG

 

 


II. Ziele und Aufgaben

  
Übergreifendes Ziel der Vereinstätigkeit ist es - unabhängig von Parteien und Konfessionen- allen Kindern und Jugendlichen aus Görlitz, Zgorzelec und Umgebung eine interessante und sinnvolle Freizeitbetätigung anzubieten. Diesem Ziel sind die nachfolgenden Aufgaben und Schwerpunkte untergeordnet:
  
1.Der Verein dient der außerschulischen Förderung von Kinder und Jugendlichen auf dem Gebiet eisenbahntypischer Tätigkeiten. Diese Zielstellung wird vor allem durch die Arbeitsgemeinschaft „Junge Parkeisenbahn" realisiert. In der AG dürfen Kinder und Jugendliche jeder Nationalität mitarbeiten. Der Wohnsitz muss nicht Görlitz sein.
  
2. Der Verein betreibt offene Kinder- und Jugendarbeit durch verschiedene Freizeitangebote, insbesondere durch die Nutzung des Freizeitparks und dem Verein gehörende Spielgeräte.
  
3.Der Verein realisiert die ambulante sozialpädagogische Betreuung mit dem Ziel, gefährdeten und straffällig gewordenen Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren aus Deutschland und Polen (bei Bedarf auch aus anderen Ländern) Hilfe und Unterstützung zu geben.
Besonders in unserem Grenzbereich soll mit diesem Projekt dazu beigetragen werden, Vorurteile und ausländerfeindliche Handlungen abzubauen.
  
4.Durch vielfältige Veranstaltungsangebote über das gesamte Jahr, soll das Kulturangebot für alle Görlitzer und Zgorzelecer Bürger und ihre Besucher, sowie für die deutschen und polnischen Kindereinrichtungen der gesamten Region bereichert werden.
 

 

 

III. Gemeinnützigkeit

  
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
  
2.

Die Finanzierung der Vereinstätigkeit im Sinne der durch die Satzung bestimmten Aufgaben erfolgt durch:

  Zuschüsse und Fördermittel der Stadt, des Landes, des Bundes und anderen Förderquellen;
 

Einnahmen aus dem Zweckbetrieb (Erlös aus Fahrkartenverkauf, Eintrittsgelder von Veranstaltungen im Park, in Kindereinrichtungen oder bei anderen Veranstaltungen);

  Einnahmen aus dem Wirtschaftsbetrieb;
  
  Beiträge und Spenden;
  
3.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.Entschädigungen für tatsächlich entstandenen
 Aufwand, im Interesse des Vereins, sowie angemessene Sachprämierungen für ausgezeichnete Leistungen, bleiben von dieser Regelung unberührt.
  
  Näheres regelt der durch den Vorstand zu beschließende Haushaltsplan für das laufende Jahr.
  
4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  
5.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

 

 

 

IV. Mitgliedschaft

  
  Mitglieder des Vereins können werden:
  
1.

Kinder und Jugendliche im Alter von 8-18 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen dazu der Erlaubnis und dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
  
2.

Volljährige natürliche Personen und juristische Personen, die im Interesse der Erhaltung der Parkeisenbahn, der Verein unterstützen wollen.
 

 

 

V. Rechte und Pflichten der Mitglieder

  
  1. Rechte der Mitglieder
  
a) Die Mitglieder sind aufgerufen, durch Vorschläge und Anregungen, sowie durch aktive Mitarbeit die Vereinsarbeit zu fördern.
  
b)Das Recht auf alle vom Verein gewährten und erwirkten Vergünstigungen hat jedes Mitglied.
  
C)

Die Mitglieder nehmen an der Mitgliederversammlung teil, können Anträge zur Abstimmung stellen und sich in die Organe des Vereins wählen lassen. Sie bestimmen durch Mehrheitsentscheidungen die Grundlinien der Vereinsarbeit.
  
  Juristische Personen und Vereinigungen können ihre Rechte durch einen bevollmächtigten Vertreter ausüben lassen.
  
 2. Pflichten der Mitglieder
  
a)

Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, die Satzung des Vereins einzuhalten und den Vorstand in seiner Tätigkeit zu unterstützen.
  
b)

Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, die in der Beitragsordnung festgelegten Beiträge zu entrichten und die sonstigen Bestimmungen der Beitragsordnung einzuhalten. In Härtefällen kann der Vorstand den Beitrag erlassen.
  
C)Die fördernden Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, die mit dem Vorstand getroffene Vereinbarung einzuhalten.
 

 

 

VI. Aufnahme und Beendigung der Mitgliedschaft

  
 

Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitgliedes, durch Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder durch den Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person.

  
 Der freie Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.
  
 Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat.
 

 

 

VII. Mitgliederbeiträge

  
 Kinder und Jugendliche, die die Oldtimer Parkeisenbahn und alle dazugehörigen Nebeneinrichtungen betreiben, sind beitragsfreie Mitglieder. Von den volljährigen Vereinsmitgliedern werden Beitrage erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und die Fälligkeit werden in der Mitgliederversammlung jährlich durch Beschluss festgesetzt. (Beitragsordnung)
 

 

 

VIII. Organe des Vereins

  
  Vereinsorgane sind:
  
1.der Vorstand
  
2.die Mitgliederversammlung
 

 

 

IX. Der Vorstand

  
1.Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und bis zu 7 Beisitzern.
  
2.Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins.
 Der 1. Vorstandsvorsitzende ist grundsätzlich alleinvertretungsberechtigt, sein Stellvertreter und die Beisitzer nur wie folgt:
 -stellvertretender Vorstandvorsitzende mit Beisitzer oder -Beisitzer mit weiterem Beisitzer
  
3.

Die Aufgaben des Vorstandes sind Führung des Vereins, die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, der Verwaltung des Vereinsvermögens und die Einberufung der Mitgliederversammlung.
  
4.Der Vorstand benennt aus seinen Reihen einen Schatzmeister als Kontrollorgan für die finanziellen Geschäfte.
  
5.Der Vorstand wird auf der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
 

 

 

X. Mitgliederversammlung

  
1.

Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich einberufen. Die Einberufung hat mindestens 14 Tage vorher, unter Mitteilung der Tagesordnung, schriftlich durch den Vorstand zu erfolgen. Die Mitgliederversammlung ist mit einer einfachen Mehrheit beschlussfähig.
  
2.Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen einer 2/3 Mehrheit.
  
3.Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
 -Wahl des Vorstandes
 -Entgegennahme des Jahresberichtes, der Kassenberichte und die
Entlastung des Vorstandes
  
4.Beschlüsse über Anträge auf Satzungsänderungen und Vereinsauflösung.
 

 

 

XI. Formvorschriften

  
 Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen und vom Schriftführer zu bestätigen.
 

 

 

Xll.Rechnungsprüfer

  
 Die von der Mitgliederversammlung zu wählenden zwei Rechnungsprüfer überprüfen die Kassengeschäfte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit. Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. In der Mitgliederversammlung ist über das Ergebnis zu berichten.
 

 

 

XIII.Satzungsänderung

  
 Satzungsänderungen bedürfen einer ³/4 Mehrheit der beschlussfähigen Mitgliederversammlung.
 

 

 

XIV.Geschäftsjahr

  
 Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.
 

 

 

XV.Auflösung des Vereins

  
 Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer ³/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
  
 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall Steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Görlitz, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.